oder andere gleichwertige Schulbildung zusammen mit abgeschlossener mindestens zweijähriger Berufsausbildung oder Erlaubnis als Gesundheits- und Krankenpflegehelfer (m/w/d) bzw. Altenpflegehelfer (m/w/d) mit mindestens einjähriger Ausbildungsdauer Vollendung des 17. Lebensjahres, spätestens ein Monat nach Ausbildungsbeginn
Kinderkrankenhaus St. Marien gGmbH
Region Landshut Ausbildungsplatz Keine Angabe